
Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen
Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Unterhaltsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Ab 01.01.2025 hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Regelungen