Gut zu wissen

Kaum etwas ändert sich so schnell wie das Steuerrecht. Deshalb halten wir Sie immer auf dem Laufenden. Telefonisch, per E-Mail, hier auf dieser Seite aber vor allem persönlich. Denn nichts ist für uns so wichtig wie das persönliche Gespräch mit Ihnen. Auf dieser Seite haben wir für Sie nützliche und interessante Informationen zusammengestellt, die wir regelmäßig aktualisieren.

Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025

Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert. Im Einzelnen müssen Unternehmer folgende Informationen übermitteln, unabhängig davon, ob die Kassen

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Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Es ist am 06.12.2024 in Kraft getreten. Mit dem Jahressteuergesetz passt der Gesetzgeber regelmäßig Bestimmungen an, die aufgrund anderer Gesetze oder Auswirkungen des EU-Rechts, aber auch durch Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind.

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Ihre Steuerkanzlei ist immer "up to date"

Mit Taxflix haben wir eine Möglichkeit gefunden, die es uns jederzeit ermöglicht, trotz ständiger Gesetzesänderungen auf dem neusten Stand zu bleiben. Ob live zu festen Terminen oder auf Abruf als Aufzeichnung – alles ist möglich. Dieses Angebot nutzen wir alle gerne, damit wir Sie stets bestens beraten können. Mehr dazu, in diesem Podcast.

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Termine auf einen Blick

SteuerartFälligkeit Januar 25Fälligkeit Februar 25
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.01.2025*10.02.2025**
Umsatzsteuer10.01.2025***10.02.2025****
Umsatzsteuer Sondervorauszahlungentfällt10.02.2025
Gewerbesteuer/Grundsteuerentfällt17.02.2025
Sozialversicherung*****29.01.202526.02.2025

* Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr, bei Jahreszahlern für das abgelaufene Kalenderjahr.
** Für den abgelaufenen Monat.
*** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
**** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
***** Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Auszüge aus TRIALOG, dem DATEV Magazin für Unternehmer und Selbständige

Kundensegmentierung bietet viele Möglichkeiten

Welche Produktempfehlung passt für wen? Kunden­segmen­tierung hilft Unter­nehmen dabei, diese Frage zu be­ant­worten, ihre Bestands­kund­schaft besser zu be­die­nen und den Absatz durch zusätz­liche Verkäufe zu steigern.

Mobiles Arbeiten – was gilt für die Arbeit zuhause und unterwegs?

Mobiles Arbeiten ist seit der Pandemie für viele Arbeitnehmende zur Selbstver­ständlichkeit geworden. Dabei spielt auch mobiles Arbeiten im Ausland eine immer größere Rolle. Doch was ist genau Mobile Work – und gibt es überhaupt einen Unterschied zum Homeoffice?

Leistungsverzeichnis: Was Unternehmen dazu wissen müssen

Im Leistungsverzeichnis finden Anbieter sämt­liche Infor­ma­tio­nen zu einem Auftrag. So er­halten sie eine Basis für ihre Kalku­lation. Das Leistungs­verzeichnis ist wesent­licher Bestand­teil der Leistungs­beschrei­bung und kommt aus dem Ver­gabe­recht.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

Das Gesetz zum Schutz von Geschäfts­geheimnissen (GeschGehG) stammt aus dem Jahr 2019 und setzt eine EU-Richt­linie mit dem Ziel um, vertrau­liches Know-how und vertrau­liche Geschäfts­informationen vor un­berech­tigtem Zugriff zu schützen. Es will aber gleich­zeitig auch Wett­bewerb und Inno­vation fördern.

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Einfach und transparent

Uns ist es wichtig komplexe Zusammenhänge einfach darzustellen. Das schafft Transparenz. Transparenz ist wichtig. Damit Sie unsere Arbeit beurteilen und sicher sein können, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ob wir Sie nun bei Ihrer privaten Steuererklärung beraten oder uns um Ihre geschäftlichen Steuerangelegenheiten kümmern, bei uns können Sie stets nachvollziehen, was wir tun.

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