Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim
Finanzamt melden. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein elektronisches
Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte
Meldepflicht aktiviert.
Im Einzelnen müssen Unternehmer folgende Informationen übermitteln, unabhängig
davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden (laut BMF-Schreiben vom
28.06.2024):
- Art des Kassensystems
- Seriennummer
- Anschaffungs- oder Außerbetriebnahmedatum
- Art der technischen Sicherheitseinrichtung
Folgende Fristen und Besonderheiten gibt es:
- Für vor dem 01.07.2025 angeschaffte Kassen: Meldung bis 31.07.2025
- Für nach dem 01.07.2025 angeschaffte Kassen: Meldung innerhalb eines Monats
- Jede Kasse muss einer Betriebsstätte zugeordnet werden
- Wechsel der Betriebsstätte ist meldepflichtig
Obwohl Verstöße nicht direkt mit Bußgeldern belegt sind, können sie zu einer höheren Risikoklassifizierung bei Betriebsprüfungen führen. Die Meldung kann auch durch Bevollmächtigte wie Steuerberater oder Kassenhändler erfolgen.
Auszug aus der aktuellen Mandanten-Monatsinformation der DATEV, die auf dieser Website ebenfalls zum Download zur Verfügung steht. Alle Angaben ohne Gewähr.